Nordmann Heizungsbau - Versicherung einer Wärmepumpe
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Versicherung der Wärmepumpe

Die Wohngebäudeversicherung bei Beschädigung und Diebstahl:

Eine Wärmepumpe kann laut dem Bund der Versicherer (BdV) über die Wohngebäudeversicherung versichert werden. Wichtig ist, bei Vertragsschluss darauf zu achten, dass die Anlage in der Police eingeschlossen ist, denn das ist nicht immer automatisch der Fall.
Bei einem bestehenden Vertrag und der Neuinstallation einer Wärmepumpe sollten Hauseigentümer ihren Versicherer schriftlich informieren und sich die Erweiterung des Schutzumfangs bestätigen lassen.

Die Versicherung springt dann ein bei Sachschäden, die etwa durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Leitungswasser oder Überspannung verursacht wurden. Einige der Policen greifen auch bei Diebstahl.

Der BdV rät grundsätzlich, die Versicherungsunterlagen im Detail zu prüfen. So können Verbraucher erkennen, in welchen Fällen die Police greift, welche Voraussetzungen dafür ggfs. erfüllt sein müssen und ob es Höchstgrenzen für die Entschädigung gibt.

Die Elektronikversicherung für Schäden durch Bedienfehler:

Über eine eigenständige Versicherung, z.B. eine Elektronikversicherung, können Wärmepumpen vor Risiken wie etwa Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Materialfehler oder auch solche Fehler, die aufgrund eines Versagens von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen nicht verhindert werden konnten, abgesichert werden.