Nordmann Heizungsbau - Wärmepumpe in Gütersloh
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aktuelle Förderung von Wärmepumpen sowie alle aktuellen Bedingungen für eine Förderung, egal ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus

Philipp Nordmann : heizungsbaumeister@gmx.de


Die Förderung von co2-neutralen Heizsystemen wie einer Wärmepumpe durch die Bundesregierung ist seit dem 21. Juli 2026 grundlegend neu strukturiert:

  1. Ein Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn dem beauftragten antragstellenden Energieberater eine Auftragsbestätigung eines Fachbetriebes vorliegt, der Auftrag zum Einbau der Wärmepumpe also vom Kunden an den Fachhandwerker vergeben wurde.
  2. Bei selbstbewohnten Gebäuden (auch teilweise selbstbewohnt) muss spätestens mit der Abschlussrechnung eine aktuelle (!) Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes sowie ein aktueller (!) Grundbuchauszug vom zuständigen Amtsgericht mit hochgeladen werden.
  3. Der Antrag auf Förderung muss von der bzw. den Personen gemeinsam gestellt werden, die im Grundbuch stehen.
    Beispiel 1: Sie haben Ihrem Kind das Objekt per Schenkung vermacht, leben aber selbst noch im Objekt, das Kind lebt nicht im Objekt. (Ggfs. haben Sie sogar ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht, wären also offizieller Verwalter des Objektes.) Trotzdem muss Ihr Kind als Eigentümer des Objektes den Antrag stellen.
    Beispiel 2: Sie leben als unverheiratetes Paar mit Ihren Kindern in dem Objekt. Den Antrag stellt die Person, die das Objekt mit in die Beziehung gebracht hat, aber nicht unbedingt die Person, die z.B. den größere Teil des gemeinsamen Haushaltsgeldes verdient.
  4. Absenkung der Grundförderung von 30% auf 15% .
    Hinzu kommt bei Kauf einer Wärmepumpe „Made in Europe“ ein Bonus von 15% , dadurch neutralisiert sich die Reduzierung der Grundförderung und man ist wieder bei 30% Grundförderung.
  5. Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus von bisher 20% um jeweils 4% alle 6 Monate, d.h.
    16 % ab 21. Juli 2026
    12 % ab 01.02.2027
    8 % ab 01.08.2027
    4 % ab 01.02.2028
    0 % ab 01.08.2028

    Wichtig: entscheidend ist das Typenschild auf dem Gasgerät oder noch besser auf dem  Schornsteinfegerprotokoll mit der amtlichen Angabe zur damaligen Inbetriebnahme laut Aktenlage des Bezirksschornsteinfegermeisters!
  6. Streichung des Effizienzbonus von 5% . Wärmepumpen mit Naturgas R290 werden nicht mehr gesondert gefördert
  7. Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt. Entscheidend ist das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen der letzten Jahre, zu belegen per Einkommenssteuerbescheid.
    → 40 % Einkommensbonus bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € , aber maximale Gesamtförderung bei 80 % gedeckelt
    → 30 % Einkommensbonus bei zu versteuerndem Einkommen zwischen 30.000 € und 40.000 € , aber maximale Gesamtförderung bei 80 % gedeckelt
    → 10 % Einkommensbonus bei zu versteuerndem Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 € , aber maximale Gesamtförderung bei 80 % gedeckelt
  8. Zusätzlich Kinderzuschlag von 10.000 € ab dem ersten Kind, d.h. das Einkommen wird je Kind rechnerisch um 10.000 € reduziert
    (Beispiel: Eine Familie hat ein Einkommen von 45.000 €. Es gibt 1 Kind. Darum werden nur 35.000 € angesetzt, die Familie bekommt somit 30%  - anstatt 10% - Einkommensbonus)
  9. Reduzierung der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von bisher 30.000 € um 2.000 € auf 28.000 €. 
    Alle 6 Monate Reduzierung um 750 €, d.h.
    zum 01.01.2027 Reduzierung auf 27.250 €
    zum 01.07.2027 auf 26.500 €
    zum 01.01.2028 auf 25.500 €
    zum 01.07.2028 auf 24.750 €, usw.

    Die Wohneinheiten 2 bis 6 in Mehrfamilienhäusern werden weiterhin mit 15.000 € gefördert, die Wohnheiten 7 und mehr mit 8.000 €. Hier ändert sich nichts.

Förderbeispiel:
- Förderantrag wird zwischen 21.07. und 31.12.26 gestellt
- Ehepaar mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen kleiner 30.000 € (z.B. selbstnutzendes Rentner-Ehepaar)
- Austausch Heizungsanlage Öl oder Gas, die min. 20 Jahre alt ist
- Angebot Heizungsfachfirma ist 35.000 € inkl. Mwst., mit einer in Europa (!) hergestellten Wärmepumpe

Grundförderung: 30%
Klimageschwindigkeitsbonus: 16%
Einkommensbonus: 40%

Gesamtförderung: 86%, aber gedeckelt auf 80% und auf den Förderhöchstbetrag von 28.000 €

Fördersumme = 80% von 28.000   =  22.400 
Das Ehepaar muss 12.600  aus eigenem Vermögen investieren.

Bitte informieren Sie sich außerdem tagesaktuell auf der Seite der Bundesregierung. 


Bei 15% Förder-Unterschied ist eine noch dazu hochwertigere Wärmepumpe aus deutscher Fertigung definitiv günstiger als ein China-, Japan- oder Südkorea-Import.

Hinzu kommt der qualitative Unterschied langfristig betrachtet:

  • deutlich höhere Material- und Komponenten-Qualität
  • viel besseren Kundendienst
  • langfristiger erhältliche Ersatzteile
  • wesentlich transparenteren und verständlicheren Support durch Werkskundendienst und Techniker im Werk

Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass asiatische Produkte eigentlich Klimageräte zur Kühlung von Räumen sind mit ca. 800-1000 Betriebsstunden / Jahr, die oft allein über die Software zu Wärmepumpen umfunktioniert wurden.
Europäische bzw. Deutsche Wärmepumpen sind ausgelegt auf ca. 2500-3000 Betriebsstunden / Jahr, d.h. die eingebauten Komponenten sind deutlich hochwertiger und langlebiger.


Die Wärmepumpenförderung betrifft nicht nur die reine Wärmepumpe, sondern natürlich auch die für die Wärmepumpeninstallation notwendigen Nebenarbeiten ("Umfeldmaßnahmen") wie

  • die Arbeiten an den Elektroinstallationen (Elektriker)
  • die Demontage und Entsorgung der Öltanks bzw. der Rückbau der Gasleitung
  • Maurer- und Malerarbeiten im Heizungsraum
  • die Vergrößerung der Heizkörper (vielleicht auch eine Gelegenheit, die in die Jahre gekommenen und nicht mehr schönen Heizkörper zu tauschen)
  • die Wärmedämmung von Heizkörpernischen
  • die Installation einer Flächenheizung (Fußbodenheizung oder Wandheizung)
  • die Nachrüstung der bestehenden Fußbodenheizung mit Raumthermostaten für eine möglichst exakte Temperierung der jeweiligen Räume
  • der Einbau einer Trinkwasser-Enthärtungsanlage, da die Wärmepumpenhersteller eine bestimmte Qualität für das Heizungswasser vorschreiben. Diese Soll-Werte bietet das reguläre Trinkwasser aus dem Wasserkran in der Regel nicht!
  • etc.

Gerne berate ich Sie auch dazu direkt bei Ihnen vor Ort. 


Hintergrundinformationen:

Das Zeitalter der fossilen Energieträger Heizöl und Erdgas ist vorbei, der Klimawandel fordert Handeln und Umdenken. Genauso wie im Automobilsektor, wo der Trend rapide weg von Diesel und Benzin hin zur Elektromobilität geht, verändert sich gerade die Heizungstechnik.

Die Dekarbonisierung der beheizten Gebäude ist eine der großen Aufgaben der sehr nahen Zukunft, wenn wir die selbstgesetzten und notwendigen Klimaziele erreichen wollen. Die `Wärmewende' muss definitiv kommen!
Für den Privathaushalt im Einfamilienhaus wie auch für den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses bedeutet dies: Hin zur Elektro-Beheizung mit der Wärmepumpe, natürlich mit zertifiziertem Ökostrom und im Idealfall unterstützt entweder durch eine hauseigene Photovoltaikanlage mit direkter Eigennutzung des selbsterzeugten Solarstroms oder durch eine hauseigene thermische Solaranlage, denn keine Energie ist günstiger als die kostenlose von der Sonne!