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Alternative zur Förderung: Die Wärmepumpe von der Steuer absetzen

Eine Wärmepumpe ist eine kluge Investition in die Zukunft, denn sie nutzt Erneuerbare Energien und kann Ihnen helfen, Ihre Heizkosten zu senken. Aber: Die Anschaffung und Installation einer Wärmepumpeanlage kostet schnell mehrere Zehntausend Euro.
Laut Steuerberater gibt es eine Möglichkeit, die Kosten etwas zu reduzieren: Sie können die Anschaffung von der Steuer absetzen.

Im Jahr 2020 wurde eine Spezialregelung des Steuerrechts eingeführt, die es Haus- und Wohnungseigentümern ermöglicht, bis zu 20 Prozent der Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe bei der Einkommensteuer geltend zu machen. Diese Steuervergünstigung ist Teil des sogenannten Klimabonus und kann theoretisch bis zu 40.000 Euro an Steuern sparen.

Um von der Steuervergünstigung zu profitieren, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zunächst einmal muss das Gebäude, in dem die Wärmepumpe installieren werden soll, mindestens zehn Jahre alt sein.
  • Die Maßnahmen von einem anerkannten Fachunternehmen durchgeführt werden.
  • Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgestellt und überwiesen worden sein. Eine Barzahlung ist nicht zulässig.
  • Sie benötigen eine Bescheinigung des Fachunternehmens über die Baumaßnahmen nach amtlich vorgeschriebenem Muster. In diesem Schreiben sind die Mindestanforderungen für die Steuervergünstigung geregelt.
    Das Schreiben wurde lauter meiner Info (Stand 12/23) zuletzt am 26. Januar 2023 vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und trägt den Titel „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)“.

 

Es gelten folgende Regeln für die Steuervergünstigung:

  • 20 Prozent der Aufwendungen, maximal jedoch 40.000 Euro pro Wohnobjekt, können über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich abgesetzt werden.
  • Im ersten und zweiten Jahr können maximal sieben Prozent, also höchstens 14.000 Euro, und im dritten Jahr sechs Prozent, maximal 12.000 Euro, abgesetzt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuervergünstigung für den Einbau einer Wärmepumpe sich von anderen Steuervergünstigungen, beispielsweise den Handwerkerleistungen im Eigenheim, unterscheidet.
Genauso wie die Summen: Die maximale Steuerermäßigung beträgt bei energetischen Maßnahmen die bereits genannten 40.000 Euro, während die maximale Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Eigenheim nur 1.200 Euro beträgt.
Zudem können bei energetischen Maßnahmen auch Materialkosten berücksichtigt werden, was bei Handwerkerleistungen im Eigenheim nicht der Fall ist.

Aber :
Diese Kosten können nicht bei der Steuererklärung angesetzt werden, wenn man Zuschüsse der BaFa oder der KfW für die Umbaumaßnahmen erhalten hat.

Unklar ist aktuell noch, ob der Differenzbetrag, der wegen einer zu hohen Rechnungssumme nicht mehr bezuschussbar war, steuerlich angesetzt werden kann.

Bitte fragen Sie unbedingt Ihren Steuerberater zur aktuellen Situation in dieser Sache !