Nordmann Heizungsbau - Anschlusspflicht bei Fernwärme
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Muss eine relativ neu eingebaute Wärmepumpe wieder ausgebaut werden, wenn ein Fernwärmenetz gebaut wird und Anschlusszwang besteht ?

Der Ausbau der lokalen Fernwärme kann auch Haushalte treffen, die erst vor kurzem eine Wärmepumpe neu eingebaut haben. Besteht aucj in disen Fällen ein Anschlusszwang an das Fernwärmenetz? Ein aktuelles Gutachten sagt "Nein".

Viele Menschen sind beim Thema Heizung noch immer verunsichert: Lieber schnell die Heizung gegen eine moderne Wärmepumpe tauschen oder doch besser auf die kommunale Wärmeplanung warten?

Für viele Eigenheimbesitzer stellt sich diese Frage aber gar nicht, denn sie müssen wegen Havarie der Altanlage direkt sofort handeln. Muss man dann in vielleicht gar nicht so ferner Zukunft die neue Heizung womöglich wieder entfernen und sich an die Fernwärme anschließen lassen?

Zu dieser Frage hat der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Investition in eine Wärmepumpe stehe wegen ihrer Klimafreundlichkeit unter Schutz. Auch, wenn es einen Anschlusszwang seitens der lokalen Kommune geben sollte, würden Fernwärmeversorger fast immer gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, sollten sie diesen wirklich durchsetzen wollen.

In der Realität sind die wenigsten Gemeinden und Städte in Deutschland schon so weit, dass es verbindliche Planungen zum Fernwärmeausbau gibt. Und selbst dann kann es noch Jahre bis Jahrzehnte dauern, bis die Anschlüsse gelegt werden. Die Planung mit Fernwärme ist darum für viele Haushalte gar nicht möglich: "Wer jetzt in eine klimafreundliche Wärmepumpe investiert, kann später nicht zum Anschluss an ein Wärmenetz gezwungen werden.“, so der BWP.

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