Nordmann Heizungsbau - Wärmepumpe in Gütersloh
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Infos zu CO2-Steuer auf Ökostrom - Nordmann Heizungsbau - Wärmepumpe in Gütersloh

Betreiber von Wärmepumpen, die ihren Strom aus Ökostrom beziehen, sind von der CO2-Steuer befreit !

Für Energie aus fossilen Energieträgern wie Erdgas, Flüssiggas oder Heizöl, aber auch für Betreiber von Wärmepumpen, deren Energie nicht aus Ökostrom stammt sondern aus z.B. Kohle-Strom, gilt:

Deutschland hat – wie fast alle anderen Länder in Europa auch – einen CO2-Preis eingeführt. Damit verteuern sich die fossilen Brennstoffe um so mehr, je mehr Kohlendioxid sie bei ihrer Verbrennung freisetzen.
Dies ist von der Bundesregierung 2020 beschlossen und veröffentlicht worden.

Heizöl emetiert ca. 2,9 kg CO2 pro Liter.
Wer also über seine Ölheizung ca. 330 Liter Heizöl verbrennt, zahlt für 1 Tonne CO2.

Erdgas emetiert ca. 2,1 kg CO2 pro m³.
Wer also mit seiner Erdgasheizung ca. 470 m³ Erdgas verbrennt, zahlt für 1 Tonne CO2.

Seit 2021 zahlt man auf Erdgas, Flüssiggas und Heizöl (sowie auf Benzin und Diesel) den gesetzlich festgelegten CO2-Preis, seit 2023 auch auf Kohle. Diese Belastung erhöht sich bis 2026 Jahr für Jahr, danach soll sie über den Markt geregelt werden:
Für 2026 ist noch ein Preiskorridor geplant – von EU 55,- bis EU 65,- pro Tonne CO2.
Ab 2027 soll sich der Preis dann ganz frei am Markt bilden.
Stand Mai 2023 liegt der Preis für ein CO2-Zertifikat bereits bei ca. EU 111,-, ein Anstieg von über 50% allein seit Oktober 2022.
In Ländern, wo die Zertifikate bereits frei gehandelt wird, liegt der Marktpreis schon bei bis zu EU 180,- pro Tonne CO2.

Der CO2-Preis heißt zwar nicht Steuer, fällt aber in gleicher Weise an wie die Stromsteuer, die Erdgassteuer und die Mineralölsteuer. (§ 2 BEHG)

Tipp: zertifizierter Ökostrom auf www.oekostrom-anbieter.info