Nordmann Heizungsbau - Wärmepumpe in Gütersloh
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CO2-Neutralität in Deutschland bis 2045 - was das bedeutet - Nordmann Heizungsbau - Wärmepumpe in Gütersloh

Betreiber von Wärmepumpen, die ihren Strom aus Ökostrom beziehen, sind von der CO2-Steuer befreit !

Für Energie aus fossilen Energieträgern wie Erdgas, Flüssiggas oder Heizöl, aber auch für Betreiber von Wärmepumpen, deren Energie nicht aus Ökostrom stammt sondern aus z.B. Kohle-Strom, gilt:

Deutschland hat – wie fast alle anderen Länder in Europa auch – einen CO2-Preis eingeführt. Damit verteuern sich die fossilen Brennstoffe um so mehr, je mehr Kohlendioxid sie bei ihrer Verbrennung freisetzen.
Dies ist von der GroKo-Bundesregierung 2020 beschlossen und veröffentlicht worden.

Heizöl emetiert ca. 2,9 kg CO2 pro Liter.
Wer also über seine Ölheizung ca. 330 Liter Heizöl verbrennt, zahlt für 1 Tonne CO2.

Erdgas emetiert ca. 2,1 kg CO2 pro m³.
Wer also mit seiner Erdgasheizung ca. 470 m³ Erdgas verbrennt, zahlt für 1 Tonne CO2.

Seit 2021 zahlt man auf Erdgas, Flüssiggas und Heizöl (sowie auf Benzin und Diesel) den gesetzlich festgelegten CO2-Preis, seit 2023 auch auf Kohle. Diese Belastung erhöht sich bis 2026 Jahr für Jahr, danach soll sie über den Markt geregelt werden:
Für 2026 ist noch ein Preiskorridor geplant – von EU 55,- bis EU 65,- pro Tonne CO2.
Ab 2027 soll sich der Preis dann ganz frei am Markt bilden.
Stand Mai 2023 liegt der Preis für ein CO2-Zertifikat bereits bei ca. EU 111,-, ein Anstieg von über 50% allein seit Oktober 2022.
In Ländern, wo die Zertifikate bereits frei gehandelt wird, liegt der Marktpreis schon bei bis zu EU 180,- pro Tonne CO2.

Der CO2-Preis heißt zwar nicht Steuer, fällt aber in gleicher Weise an wie die Stromsteuer, die Erdgassteuer und die Mineralölsteuer. (§ 2 BEHG)

Tipp: zertifizierter Ökostrom auf www.oekostrom-anbieter.info