Nordmann Heizungsbau - Einbau Wärmepumpe ab 01.01.24
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Was darf in einem Bestandsgebäude ab 01.01.2024 eingebaut werden ?

Es dürfen reine Wärmepumpen und Hybrid-Heizungen eingebaut werden.

Solange keine Wärmeplanung von Stadt oder Gemeinde vorliegt, kann auch noch ein Gas- oder Öl-Brennwertsystem eingebaut werden. Hierzu ist aber vor (!) Einbau eine offizielle Beratung verpflichtend, und es muss durch das Heizsystem gewährleistet sein, dass ansteigende Anteile an erneuerbaren Energie wie z.B. Biomethan oder Bio-Heizöl eingesetzt bzw. genutzt werden können:
ab 2029: 15 %
ab 2035: 30 %
ab 2040: 60 %
ab 2045: 100 % 

Achtung: Alte atmosphärische Gaskessel, alte Gas-Brennwertgeräte (bis ca. 2003, fragen Sie Ihren Installateur oder direkt den Hersteller!), alte Gasthermen (z.B. Etagenheizungen bzw. Wohnungsheizungen von Vaillant, Junkers, Wolf, Viessmann etc. in Mehrfamilienhäusern), alte Gasgebläsebrenner und alte Ölbrenner können diesen Anteil an Biomethan bzw. Biodiesel NICHT verarbeiten und werden ab spätestens 2029 nicht mehr genutzt werden können.

Ist die kommunale Wärmeplanung verabschiedet, wirken die neuen Anforderungen (Wärmepumpe oder Hybrid-Heizung) sofort !

In Städten und Gemeinden bis 100.000 Einwohner muss die Wärmeplanung spätestens zum 01.07.2028 vorliegen.
In Großstädten über 100.000 Einwohner muss die Wärmeplanung schon spätestens zum 01.07.2026 vorliegen.

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