Nordmann Heizungsbau - Wärmepumpe in Gütersloh
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Förderung Wärmepumpe und Bedingungen für eine Förderung


Die Förderung von co2-neutralen Heizsystemen durch die Bundesregierung ist seit 01.01.2024 grundlegend neu strukturiert, diese Seite wird entsprechend neu aufgebaut.

Solange informieren Sie sich bitte auf der Seite der Bundesregierung.

Hinweis:
Die erhöhte Förderung von 5% bei mit Naturgas (R290) gefüllten Wärmepumpen wird durch den Mehraufwand (Kraneinsatz, massiveres Fundament, Kernbohrungen mit Ringraumdichtung, Planungs- und Arbeitszeit, irgendwann einmal Rückbau und Abtransport, etc.) immer egalisiert. Wir kalkulieren inzwischen mit Mehrkosten von mindestens ca. 15 %, abhängig von der Ist-Situation vor Ort.


In den allermeisten Fällen wird es ab Anfang 2024 bei der Heizungssanierung auf eine mit zu 100 % aus erneuerbaren Energien betriebene Wärmepumpe hinauslaufen, aber auch Gas- und Ölheizungen, die zertifizierte aber sehr teure Ökobrennstoffe verfeuern, sind theoretisch möglich, aber nicht ratsam.
Holz- oder Pelletheizungen zählen ebenfalls zu den umweltfreundlichen Varianten.

Mit einer reinen Wärmepumpenanlage sind Sie definitiv raus aus der Diskussion und der zukünftig jährlich wiederkehrenden Kontrolle durch den Bezirksschornsteinfeger, ob die 65% auch tatsächlich eingehalten werden!


Der Staat wird den Einbau solch klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 75 Prozent der Kosten fördern, die Zuschüsse werden dabei auch nach dem Einkommen gestaffelt.

  • Vorgesehen ist ein Grundbetrag von 30 % , auf den alle Hausbesitzer Anspruch haben, unabhängig von Ölheizung oder Gasheizung.
  • Weitere 30 % Einkommensabhängiger Bonus sollen Eigentümer von Einfamilienhäusern mit kleinerem Budget bekommen, wenn alle (!) im Haushalt wohnenden Personen zusammen weniger als EU 40.000 zu versteuerndes Brutto-Jahreseinkommen haben.
    Dies trifft laut Statistischem Bundesamt aber nur auf ca. 2 % der Haushalte in Deutschland zu.
  • Wer sich für eine Heizung entscheidet, die mindestens 20 Jahre ist (siehe z.B. Akte des Schornsteinfegermeisters oder noch vorhandene Rechnung des Heizungsbauersd von damals), kann mit einem Geschwindigkeits-Bonus von aktuell 20 % rechnen.
  • Einen Innovationsbonus von 5 % erhält man für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln, den Einbau einer Sole/Wasser-Wärmepumpe oder den Einbau einer Wasser/Wasser-Wärmepumpe.

    Theoretisch wären also bis zu 75 % Zuschuss möglich, aber die maximale Höhe der Zuschüsse wird auf 70 % gedeckelt. 

Bei dieser hohen Förderhöhe ist eine hochwertige Wärmepumpe aus deutscher Fertigung kaum noch teurer als ein China-, Japan- oder Südkorea-Import.
Eine Preisdifferenz von zunächst z.B. EU 3000,- schrumpft bei z.B. 55 % Zuschuss runter auf nur noch EU 1350,- , und dieser eher geringe Unterschied zahlt sich - langfristig betrachtet - natürlich aus durch

  • deutlich höhere Material- und Komponenten-Qualität
  • viel besseren Kundendienst
  • langfristiger erhältliche Ersatzteile
  • wesentlich transparenteren und verständlicheren Support durch Werkskundendienst und Techniker im Werk

Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass asiatische Produkte eigentlich Klimageräte zur Kühlung von Räumen sind mit ca. 600-800 Betriebsstunden / Jahr, die allein über die Software zu Wärmepumpen umfunktioniert wurden.
Europäische bzw. Deutsche Wärmepumpen sind ausgelegt auf ca. 2500 Betriebsstunden / Jahr, d.h. die eingebauten Komponenten sind deutlich hochwertiger und langlebiger.


Die Wärmepumpenförderung betrifft nicht nur die reine Wärmepumpe, sondern natürlich auch die für die Wärmepumpeninstallation notwendigen Nebenarbeiten ("Umfeldmaßnahmen") wie

  • die Arbeiten an den Elektroinstallationen (Elektriker)
  • die Demontage und Entsorgung der Öltanks bzw. der Rückbau der Gasleitung
  • Maurer- und Malerarbeiten im Heizungsraum
  • die Vergrößerung der Heizkörper (vielleicht auch eine Gelegenheit, die in die Jahre gekommenen und nicht mehr schönen Heizkörper zu tauschen)
  • die Wärmedämmung von Heizkörpernischen
  • die Installation einer Flächenheizung (Fußbodenheizung oder Wandheizung)
  • die Nachrüstung der bestehenden Fußbodenheizung mit Raumthermostaten für eine möglichst exakte Temperierung der jeweiligen Räume
  • der Einbau einer Trinkwasser-Enthärtungsanlage, da die Wärmepumpenhersteller eine bestimmte Qualität für das Heizungswasser vorschreiben. Diese Soll-Werte bietet das reguläre Trinkwasser aus dem Wasserkran in der Regel nicht!
  • etc.

Gerne berate ich Sie auch dazu direkt bei Ihnen vor Ort.


Bedingungen für die Förderung sind u.a., dass die zu demontierende Gasheizung mindestens 20 Jahre alt ist (siehe Typenschild auf dem Gasgerät oder noch besser Schornsteinfegerprotokoll mit der amtlichen Angabe zur damaligen Inbetriebnahme laut Aktenlage des Bezirksschornsteinfegermeisters).

Der Antrag auf Förderung muss von der bzw. den Personen gemeinsam gestellt werden, die im Grundbuch stehen.
Beispiel 1: Sie haben Ihrem Kind das Objekt per Schenkung vermacht, leben aber selbst noch im Objekt, das Kind lebt nicht im Objekt. (Ggfs. haben Sie sogar ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht, wären also offizieller Verwalter des Objektes.) Trotzdem muss Ihr Kind als Eigentümer des Objektes den Antrag stellen.
Beispiel 2: Sie leben als unverheiratetes Paar mit Ihren Kindern in dem Objekt. Den Antrag stellt die Person, die das Objekt mit in die Beziehung gebracht hat, aber nicht unbedingt die Person, die z.B. den größere Teil des gemeinsamen Haushaltsgeldes verdient.

Bei selbstbewohnten Gebäuden (auch teilweise selbstbewohnt) muss spätestens mit der Abschlussrechnung eine aktuelle (!) Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes sowie ein aktueller (!) Grundbuchauszug vom zuständigen Amtsgericht mit hochgeladen werden.


Weil europaweit das Heizen mit Öl, Gas oder Kohle durch einen staatlichen CO2-Aufschlag deutlich teurer werden soll als bisher, müssen sich Hausbesitzer nach den Überlegungen der Bundesregierung künftig verpflichtend über die drohende Kostensteigerung bei weiterbetrieb von Ölheizung oder Gasheizung beraten lasse

Die alte Heizung kann weiter in Betrieb bleiben, wenn sie z.B. auf Bio-Brennstoffe wie Öko-Gas oder Bio-Diesel umgestellt oder mit einer Pelletheizung kombiniert wird.

Damit das funktioniert, soll z.B. dem Erdgas spätestens ab 2029 schrittweise ein steigender Anteil von Bio-Methan beigemischt werden.
Mehrere Millionen Erdgasheizungen in Deutschland können diese ab 2029 gesetzlich festgelegte Beimischung aber nicht verarbeiten, werden spätestens Anfang 2029 einfach ausgehen und müssen also bis Ende 2028 ausgetauscht werden.


Hintergrundinformationen:

Das Zeitalter der fossilen Energieträger Heizöl und Erdgas ist vorbei, der Klimawandel fordert Handeln und Umdenken. Genauso wie im Automobilsektor, wo der Trend rapide weg von Diesel und Benzin hin zur Elektromobilität geht, verändert sich gerade die Heizungstechnik.

Die Dekarbonisierung der beheizten Gebäude ist eine der großen Aufgaben der sehr nahen Zukunft, wenn wir die selbstgesetzten und notwendigen Klimaziele erreichen wollen. Die `Wärmewende' muss definitiv kommen!
Für den Privathaushalt im Einfamilienhaus wie auch für den Eigentümer eines Mehrfamilienhauses bedeutet dies: Hin zur Elektro-Beheizung mit der Wärmepumpe, natürlich mit zertifiziertem Ökostrom und im Idealfall unterstützt entweder durch eine hauseigene Photovoltaikanlage mit direkter Eigennutzung des selbsterzeugten Solarstroms oder durch eine hauseigene thermische Solaranlage, denn keine Energie ist günstiger als die kostenlose von der Sonne!