Nordmann Heizungsbau - Zuschüsse und Förderung für Wärmepumpe
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Welche Förderungen sind ab 01.01.2024 für die Sanierung von Heizungsanlagen möglich ?

  1. Die Grundförderung von 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude
  2. Der Geschwindigkeitsbonus von 20 % gilt für den Austausch von Gasheizung, Ölheizung, Gasetagenheizung, Kohleheizung und Nachtspeicherheizungen
  3. Den einkommensabhängigen Bonus von 30 % erhalten Eigentümer von ausschließlich selbstgenutzten Wohnhäusern, wenn alle im Haushalt wohnenden Personen zusammen nicht mehr als EU 40.000 pro Jahr verdienen.
  4. Den Innovations-Bonus von 5 % gibt es für den Einbau von Wärmepumpen mit naürlichem Kältemittel, für den Einbau einer Sole/Wasser-Wärmepumpe oder den Einbau einer Wasser/Wasser-Wärmepumpe.

Es sind maximal EU 30.000 für die erste Wohneinheit förderfähig.

Förderbeispiel:
Einbau einer Luft-Wämepumpe in 2024

Grundförderung = 30 %
Geschwindigkeitsbonus = 20 %
>> Förderung gesamt = 50 %

Investitionssumme = EU 50.000
förderfähig, da 1 Wohneinheit = EU 30.000
>> Förderhöhe = EU 15.000

 

 

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