Alternative zur Förderung: Die Wärmepumpe von der Steuer absetzen

Eine Wärmepumpe ist eine kluge Investition in die Zukunft, denn sie nutzt Erneuerbare Energien und kann Ihnen helfen, Ihre Heizkosten zu senken. Aber: Die Anschaffung und Installation einer Wärmepumpeanlage kostet schnell mehrere Zehntausend Euro.
Laut Steuerberater gibt es eine Möglichkeit, die Kosten etwas zu reduzieren: Sie können die Anschaffung von der Steuer absetzen.

Im Jahr 2020 wurde eine Spezialregelung des Steuerrechts eingeführt, die es Haus- und Wohnungseigentümern ermöglicht, bis zu 20 Prozent der Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe bei der Einkommensteuer geltend zu machen. Diese Steuervergünstigung ist Teil des sogenannten Klimabonus und kann theoretisch bis zu 40.000 Euro an Steuern sparen.

Um von der Steuervergünstigung zu profitieren, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

 

Es gelten folgende Regeln für die Steuervergünstigung:

Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuervergünstigung für den Einbau einer Wärmepumpe sich von anderen Steuervergünstigungen, beispielsweise den Handwerkerleistungen im Eigenheim, unterscheidet.
Genauso wie die Summen: Die maximale Steuerermäßigung beträgt bei energetischen Maßnahmen die bereits genannten 40.000 Euro, während die maximale Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Eigenheim nur 1.200 Euro beträgt.
Zudem können bei energetischen Maßnahmen auch Materialkosten berücksichtigt werden, was bei Handwerkerleistungen im Eigenheim nicht der Fall ist.

Aber :
Diese Kosten können nicht bei der Steuererklärung angesetzt werden, wenn man Zuschüsse der BaFa oder der KfW für die Umbaumaßnahmen erhalten hat.

Unklar ist aktuell noch, ob der Differenzbetrag, der wegen einer zu hohen Rechnungssumme nicht mehr bezuschussbar war, steuerlich angesetzt werden kann.

Bitte fragen Sie unbedingt Ihren Steuerberater zur aktuellen Situation in dieser Sache !